DE102007020339A1 - Rotorblatt für eine Windturbine - Google Patents

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    • Y02E10/72Wind turbines with rotation axis in wind direction

Abstract

Ein Rotorblatt für eine Windturbine wird bereitgestellt, wobei das Rotorblatt versetzt in Längsrichtung des Rotorblatts (40) angeordnete Radialbohrungen (440, 442 und 444) in einer Wand eines Blattwurzelabschnitts (400) und Längsbohrungen (430, 432 und 434) in der Wand des Blattwurzelabschnitts (400) aufweist, wobei die Längsbohrungen (430, 432 und 434) jeweils von einem Blattflansch (410) zu einer entsprechenden Radialbohrung (440, 442 und 444) verlaufen.

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Rotorblatt für eine Windturbine und insbesondere die Konfiguration des Wurzelabschnitts dieses Rotorblatt. Darüber hinaus bezieht sich die Erfindung auf eine Windturbine mit diesem Rotorblatt.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Neben dem aerodynamischen Design eines Windturbinen-Rotorblatts werden die Qualität und das Gewicht der Rotorblätter wesentlich durch die Ausführung des Blattanschlusses zur Rotornabe, das heißt den Blattwurzelabschnitt, bestimmt. Was die Auslegung des Blattanschlusses zur Rotornabe so schwierig macht, ist die Lastübertragung von der Faserverbundstruktur des Rotorblatts auf die Metallstruktur der Rotornabe. Eine solche Lastübertragung ist grundsätzlich schwierig wegen der sehr unterschiedlichen Eigenschaften der beteiligten Materialien. Ein bekanntes Verfahren zur Befestigung der Rotorblätter an der Nabe ist die Bildung von T-Bolzen- oder Querbolzenverbindungen zwischen der Blattwurzel und der Nabe.
  • Die Rotorlasten konzentrieren sich jedoch am Blattwurzelabschnitt und an der Rotornabe. Außerdem zeigen die Rotorlasten ein sehr dynamisches Lastspektrum. Dementsprechend müssen bestimmte Entwurfstoleranzen sowohl für die Bolzen als auch für das Wurzellaminat im Blatt-/Nabenanschluss beachtet werden. Insbesondere können die Entwurfstoleranzen für die Blattbolzen überschritten werden, so dass eine größere Anzahl von Bolzen für ein bestimmtes Lastspektrum erforderlich ist. Durch Erhöhen der Anzahl von Bolzen verringert sich jedoch die verbleibende Menge an Wurzellaminat zwischen benachbarten T-Bolzenverbindungen. Als Folge kann der Blattwurzeianschluss eventuell nicht ausreichen, um extremen Lasten standzuhalten, so dass der Blattwurzelanschluss beschädigt werden kann oder gar abreißen kann. Die vorstehenden Überlegungen sind besonders kritisch in Fällen, wo eine Nachrüstung vorhandener Turbinen mit größeren Rotorblättern geplant ist.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen wird ein Rotorblatt für eine Windturbine bereitgestellt, das Radialbohrungen in einer Wand eines Blattwurzelabschnitts aufweist, wobei die Radialbohrungen versetzt in Längsrichtung des Rotorblatts angeordnet sind. Außerdem weist das Rotorblatt Längsbohrungen in der Wand des Blattwurzelabschnitts auf, wobei die Längsbohrungen jeweils von einem Blattflansch zu einer entsprechenden Radialbohrung verlaufen.
  • Wegen der vorstehend beschriebenen Konfiguration der Blattwurzel sind die Radialbohrungen in Blattlängenrichtung des Rotorblatts mit einem bestimmten Abstand voneinander angeordnet. Daher kann die Anzahl der Bolzen für einen gegebenen Blattwurzeldurchmesser erhöht werden, während gleichzeitig noch ausreichend Wurzellaminat zwischen benachbarten Radialbohrungen vorhanden ist, so dass die Querbolzenverbindung auch extremen Belastungen standhalten kann. Daher werden die Rotorlasten auf mehr Schrauben verteilt, und aufgrund der versetzten Anordnung sind ausreichende Wurzellaminattoleranzen sichergestellt. Insbesondere können größere Rotorblätter an bestehenden Windturbinen installiert werden, ohne eine aufwändige Neukonstruktion von Nabe, Pitch-Lager und Blattwurzel zu erfordern. Somit können der Rotordurchmesser und die Windklasse einer bestehenden Turbine mit relativ geringem Aufwand optimiert werden.
  • Weitere Aspekte, Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung sind aus den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung und den zugehörigen Zeichnungen ersichtlich.
  • Nach einem Aspekt der Erfindung wird ein Windturbinen-Rotorblatt bereitgestellt, das in einem Blattwurzelabschnitt desselben mehrere Radiallöcher und mehrere Längslöcher aufweist, wobei jedes Längsloch ein Nabenende des Rotorblatts und ein Radialloch verbindet, wobei die mehreren Längslöcher eine erste Gruppe von kurzen Löchern und eine zweite Gruppe von Löchern umfassen, so dass die zu der ersten Gruppe gehörenden Radiallöcher und die zu der zweiten Gruppe gehörenden Radiallöcher mit einem bestimmten Abstand voneinander in Längsrichtung des Rotorblatts angeordnet sind.
  • Nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind benachbarte Radialbohrungen in Längsrichtung mit einem Abstand vom 0.5- bis 10-fachen des Durchmessers einer Radialbohrung voneinander angeordnet. Dadurch ist der Abstand zwischen benachbarten Radialbohrungen dazu ausgelegt, eine ausreichende strukturelle Festigkeit zur Aufnahme extremer Lasten zu bieten.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der Durchmesser der Radialbohrungen nahe dem Nabenende des Rotorblatts kleiner als der Durchmesser der vom Nabenende des Rotorblatts entfernten Radialbohrungen. Dadurch wird die Menge des Wurzellaminats zwischen einer Radialbohrung nahe dem Nabenende und einer benachbarten Längsbohrung, die zu einer vom Nabenende entfernten Radialbohrung verläuft, im Vergleich zu dem Fall, dass alle Radialbohrungen denselben Durchmesser aufweisen, erhöht. Als Folge wird der Wurzel-/Nabenanschluss weiter verstärkt und kann höhere Lasten aufnehmen.
  • Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Windturbine mit mindestens einem Rotorblatt bereitgestellt. Das Rotorblatt ist mit einer T-Bolzenverbindung an der Nabe befestigt, wobei die T-Bolzenverbindung Befestigungsbolzen, die in Längsbolzenlöcher in der Blattwurzel des Rotorblatts eingesteckt sind, und Querbolzen aufweist, die in Radialbolzenlöcher im Blattwurzel des Rotorblatts eingesteckt sind. In dieser T-Bolzenverbindung sind kurze Längsbolzenlöcher und entsprechende kurze Befestigungsbolzen sowie lange Längsbolzenlöcher und entsprechende lange Befestigungsbolzen vorgesehen. Dadurch wird eine Windturbine mit einem verbesserten Blatt-/Nabenanschluss bereitgestellt. Insbesondere ermöglicht diese verbesserte Verbindung zwischen Wurzel und Nabe die Nachrüstung der Turbine mit größeren Rotorblättern, die denselben Wurzeldurchmesser aufweisen wie die zuvor installierten kleineren Rotorblätter.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Eine vollständige und ausführbare Erläuterung der vorliegenden Erfindung einschließlich der besten Ausführungsform derselben für den Fachmann ist nachstehend im Rest der Beschreibung unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen ausführlich beschrieben.
  • 1 zeigt eine schematische Ansicht einer Windturbine.
  • 2 zeigt eine Vorderansicht eines Windturbinen-Rotorblatts.
  • 3 zeigt eine Ansicht eines Flanschabschnitts eines Windturbinen-Rotorblatts.
  • 4 zeigt eine Seitenansicht eines Blattwurzelabschnitts nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 5 zeigt eine Querschnittsansicht einer T-Bolzenverbindung in einem Flanschabschnitt nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 6 zeigt eine Querschnittsansicht einer T-Bolzenverbindung zwischen der Blattwurzel und einem Flanschabschnitt einer Rotornabe nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 7 zeigt Befestigungsbolzen nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 8 zeigt eine Seitenansicht einer T-Bolzenverbindung zwischen der Blattwurzel und einem Flanschabschnitt einer Rotornabe nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 9 zeigt eine Seitenansicht eines Blattwurzelabschnitts nach einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Nachstehend wird ausführlich auf die verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung Bezug genommen, von der ein oder mehr Beispiele in den Abbildungen gezeigt sind. Jedes Beispiel ist zur Erklärung der Erfindung angegeben und nicht als Einschränkung der Erfindung anzusehen. Merkmale, die als Teil einer Ausführungsform gezeigt oder beschrieben sind, können zum Beispiel in oder in Verbindung mit anderen Ausführungsformen verwendet werden, um eine weitere Ausführungsform zu erhalten. Die vorliegende Erfindung soll derartige Modifikationen und Variationen einschließen.
  • 1 zeigt eine schematische Ansicht einer herkömmlichen Windturbine 100. Die Windturbine 100 umfasst einen Turm 10, an dessen oberem Ende eine Maschinengondel 20 angebracht ist. Eine Nabe 30 mit drei Rotorblättern 40 ist an einem seitlichen Ende der Maschinengondel 20 angebracht.
  • Die Grundkonfiguration eines Rotorblatts 40 ist in 2 gezeigt. Dabei weist das Rotorblatt 40 einen Wurzelabschnitt 400 auf, der zur Befestigung des Rotorblatts 40 an der Nabe 30 dient. Dem Wurzelabschnitt 400 gegenüberliegend befindet sich das Spitzenende 42 des Rotorblatts 40. Ein Blattkörper 41 des Rotorblatts 40 erstreckt sich zwischen dem Wurzelabschnitt 400 und dem Spitzenende 42.
  • Als Nächstes wird der Aufbau des Wurzelabschnitts 400 und insbesondere eines Flanschabschnitts des Wurzelabschnitts anhand von 3 bis 6 erläutert.
  • 3 zeigt den Blattflansch 410 eines Rotorblatts von unten, das heißt von der Wurzel 400 zur Spitze 42 des Rotorblatts. Der Flanschabschnitt 410 weist einen im Wesentlichen runden ringförmigen Querschnitt auf. Der Blattflansch 410 weist außerdem eine Anzahl von Öffnungen 420 auf, die Längsbohrungen (nicht gezeigt) entsprechen. Die Öffnungen 420 weisen eine Breite WL auf und sind mit einem gleichmäßigen Abstand DH entlang der Umfangsrichtung des Flanschabschnitts 410 angeordnet. Wenn das Rotorblatt 40 an der Rotornabe 30 befestigt wird, werden Befestigungsbolzen in die Längsbohrungen eingesteckt, um eine T-Bolzenverbindung zu bilden, wie nachstehend ausführlich beschrieben wird.
  • 4 zeigt eine Seitenansicht der Blattwurzel 400. Hier ist gezeigt, dass Radialbohrungen 442 und 444 im Wurzelabschnitt des Rotorblatts vorgesehen sind. Diese Radialbohrungen 442 und 444 sind zur Aufnahme der Querbolzen der T-Bolzenverbindung ausgelegt. Längsbohrungen 432 und 434 (gestrichelt dargestellt) verlaufen von den Radialbohrungen 442 und 444 zum Nabenende 410 des Rotorblatts. Am Nabenende bilden die Längsbohrungen 432 und 434 Öffnungen 422 und 424, durch die Befestigungsbolzen eingesteckt werden können. Wie in 4 gezeigt, sind die Radialbohrungen entlang des Umfangs der Blattwurzel 400 angeordnet. Die Radialbohrungen sind jedoch in eine erste Gruppe von Bohrungen 442 nahe dem Nabenende des Rotorblatts und eine zweite Gruppe von Bohrungen 444 unterteilt, die von diesem Ende entfernt angeordnet sind.
  • Mit anderen Worten, die erste Gruppe von Radialbohrungen 442 ist mit einem kurzen Längsabstand S vom Nabenende 410 des Rotorblatts angeordnet, und die zweite Gruppe von Radialbohrungen 444 ist mit einem langen Längsabstand L vom Nabenende 410 angeordnet. Dementsprechend sind auch die Längsbohrungen in eine erste Gruppe 432, die sich nur über den kurzen Längsabstand S vom Nabenende 410 des Rotorblatts erstreckt, und eine zweite Gruppe 434 unterteilt, die sich über den langen Längsabstand L vom Nabenende 410 erstreckt. Daher sind die Radialbohrungen 442 der ersten Gruppe in Längsrichtung mit einem Abstand entsprechend der Differenz L-S zwischen dem langen und dem kurzen Längsabstand von den Radialbohrungen 444 der zweiten Gruppe angeordnet. Im Allgemeinen liegt dieser Abstand L-S im Bereich des 0,5- bis 10-fachen und vorzugsweise im Bereich des Ein- bis Dreifachen des Durchmessers WR der Radialbohrungen. Alternativ oder zusätzlich kann der Abstand L-S im Bereich von 1 bis 60 %, vorzugsweise von 5 bis 40 % und besonders bevorzugt von 10 bis 30 % der langen Längslänge L liegen. Wie in 4 gezeigt, werden die Radialbohrungen abwechselnd aus der ersten Gruppe 442 und der zweiten Gruppe 444 gewählt. Dadurch wird ein Abstand D1 mit einer ausreichenden Menge Wurzellaminat zwischen benachbarten Radialbohrungen 442 und 444 der ersten und der zweiten Gruppe vorgesehen. Folglich kann der Abstand DH in Umfangsrichtung (siehe 3) verringert werden, so dass mehr Bolzenverbindungen für einen gegebenen Wurzeldurchmesser vorgesehen werden können.
  • Bei der vorstehenden Ausführungsform wurden die Durchmesser WR und WL der Radialbohrungen (nicht gezeigt) und der Längsbohrungen so gewählt, dass sie jeweils identisch sind. Auch ist nur ein kurzer Längsabstand S vom Nabenende 410 und nur ein langer Längsabstand L vom Nabenende 410 vorgesehen. Es ist jedoch zu beachten, dass die vorliegende Erfindung auch mit unterschiedlichen Werten für die Durchmesser WR und WL der Radial- oder Längsbohrungen realisiert werden kann. In gleicher Weise können auch mehrere kurze und lange Längsabstände vorgesehen werden, solange darauf geachtet wird, dass zwei benachbarte Radialbohrungen einen ausreichenden Abstand entsprechend den Toleranzen für das Wurzellaminat voneinander aufweisen.
  • 5 zeigt eine Querschnittsansicht in Längsrichtung des Flanschabschnitts der Blattwurzet 400 entlang einer Linie A-A' in 4. Die Längsbohrung 432 befindet sich im Wesentlichen in der Mitte zwischen der äußeren Seitenwandfläche und der inneren Seitenwandfläche der Rotorblattwand. Außerdem ist eine Radialbohrung 442 in der Seitenwand an einem Ende der Längsbohrung 432 vorgesehen. Am gegenüberliegenden Ende weist die Längsbohrung 432 eine Öffnung 422 in dem Blattflansch auf. Bei der Montage des Rotorblatts 40 an der Rotornabe 30 werden Querbolzen in die Radialbohrung 442 eingesteckt, um eine T-Bolzenverbindung mit in die Längsbohrung 432 eingesteckten Befestigungsbolzen zu bilden, wie nachstehend anhand von 6 ausführlich beschrieben ist.
  • 6 zeigt eine Querschnittsansicht einer zwischen dem Wurzelabschnitt 400 und einem Flansch 300 der Rotornabe 30 gebildeten Querbolzenverbindung. Dabei ist ein Querbolzen 600 in die Radialbohrung 442 eingesteckt. Der Querbolzen 600 weist eine Öffnung 610 mit einem Innengewinde auf. Die Öffnung 610 ist mit der Position der Längsbohrung 432 ausgerichtet. Außerdem stößt der Flansch 300 der Rotornabe 30 gegen die Unterseite des Flanschabschnitts 410. Der Nabenflansch 300 weist ein Durchgangsloch 310 auf, das so bemessen ist, dass es mit der Längsbohrung 432 des Blattflanschs 400 übereinstimmt. Das Durchgangsloch 310 und die Längsbohrung 432 sind miteinander ausgerichtet, so dass ein Befestigungsbolzen 500 in das Durchgangsloch 310 und die Längsbohrung 432 eingesteckt werden kann. Der Befestigungsbolzen 500 weist ein zu dem Innengewinde 610 des Querbolzens 600 passendes Außengewinde 530 auf. Der Befestigungsbolzen 500 wird durch Schraubbefestigung an dem Querbolzen 600 befestigt, so dass eine Querbolzenverbindung gebildet wird. Auf diese Weise kann das Rotorblatt 40 an der Rotornabe 30 befestigt werden.
  • Obwohl die Konfiguration der Querbolzenverbindung zwischen dem Rotorblatt und der Nabe unter Bezugnahme auf eine kurze Längsbohrung 432 beschrieben wurde, ist zu beachten, dass die Konfiguration für eine lange Längsbohrung 434 bis auf die Längsausdehnung der Längsbohrung grundsätzlich identisch ist. Insbesondere unterscheidet sich nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung die Konfiguration der Querbolzenverbindung nur in der Längslänge der Längsbohrungen und entsprechenden Befestigungsbolzen für kurze bzw. lange Bohrungen.
  • Bei der vorstehend beschriebenen Bolzenverbindung sind der Flansch 310 der Rotornabe, der Querbolzen 600 und der Befestigungsbolzen 500 im Allgemeinen aus Stahl hergestellt. In der Regel ist der Blattflansch 400 aus einer faserverstärkten Matrix hergestellt. Die faserverstärkte Matrix des Blattflanschs ist zum Beispiel ein Material mit Glasfasern und/oder Kohlefasern, die in ein Matrixmaterial eingebettet sind. Das Matrixmaterial ist zum Beispiel ausgewählt aus der Gruppe mit einem Epoxidharz, einem Epoxid-Novolac, einem hitzehärtbaren Kunststoff wie Epoxidharz, Epoxid-Novolac, Polyester, Polyimiden, sowohl vom Kondensations- als auch vom Additionstyp, Phenolharzen und Bismaleimiden. Jedes dieser Harze kann entsprechend dem spezifischen technischen Anwendungszweck des Matrixmaterials ausgewählt werden. Insbesondere sollte das Harzsystem im Hinblick auf eine bestimmte Faserverstärkung zur Herstellung eines hybridfaserverstärkten Formteils mit den gewünschten mechanischen und umweltrelevanten Eigenschaften ausgewählt werden. Das Harz wird im Allgemeinen nach dem Einmischen eines Härters/Katalysators in das Harz im Vakuum entgast, um alle Lufteinschlüsse aus dem flüssigen Harz zu beseitigen oder zu entfernen. Das Harz sollte sich daher in einer Vakuum-Druckzyklus-Umgebung von Temperatur und Zeit ohne Bildung von Gasblasen oder Hohlräumen verarbeiten lassen. In dieses Matrixmaterial werden Kohle- und/oder Glasfasern eingebettet, die typischerweise in Form von Fasermatten vorgesehen sind. Die Fasern können jedoch auch in Form eines Vlies- oder Roving-Gewebes vorgesehen werden.
  • 7 zeigt Befestigungsbolzen nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Auf der linken Seite in 7 ist ein Befestigungsbolzen 502 des kurzen Typs gezeigt. Der kurze Befestigungsbolzen 502 ist dafür eingerichtet, in eine kurze Längsbohrung 432 eingesteckt zu werden. Der kurze Befestigungsbolzen 502 weist einen Zylindermutterabschnitt 510, einen kurzen Schaft 522 und ein dem Zylindermutterabschnitt gegenüberliegendes Ende 530 mit Außengewinde auf. Der Endabschnitt 530 mit dem Außengewinde ist dafür eingerichtet, in das Innengewinde 60 eines Querbolzens 600 eingeschraubt zu werden. Der Schaftabschnitt 522 weist eine kurze Länge LS auf, die so bemessen ist, dass er sich über die kurze Länge S der Längsbohrung 432 und ein Durchgangsloch 310 des Nabenflanschs erstreckt. Im Allgemeinen weist der Zylindermutterabschnitt 510 auch einen Abschnitt mit einem Außengewinde (nicht gezeigt) auf, an dem eine Zylindermutter mit einem Innengewinde befestigt werden kann. Alternativ kann der Zylindermutterabschnitt 510 einstückig mit dem Schaft 522 ausgebildet sein. In diesem Fall kann der Zylindermutterabschnitt 510 als Sechskantmutter ausgebildet sein. Auf der rechten Seite in 7 ist ein Befestigungsbolzen 504 des langen Typs gezeigt. Seine Grundkonfiguration ist dieselbe wie bei dem kurzen Bolzen 502.
  • 8 zeigt eine Seitenansicht einer T-Bolzenverbindung zwischen der Blattwurzel 400 und einem Flanschabschnitt 300 der Rotornabe nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei dieser T-Bolzenverbindung sind die Querbolzen 600 in die Radialbohrungen 442 und 444 eingesteckt, wobei ihre Öffnung 610 mit dem Innengewinde zu den Längsbohrungen 432 und 434 weist. Kurze und lange Längsbefestigungsbolzen 502 und 504 sind in die kurzen und langen Längsbohrungen 432 und 434 bzw. entsprechende Durchgangslöcher 310 des Nabenflanschs 300 eingesteckt. Die Befestigungsbolzen 502 und 504 sind mit Zylindermuttern befestigt. Im Allgemeinen werden die Querbolzen 600 und die Befestigungsbolzen 502 und 504 während der Fertigung in dem Rotorblatt vorinstalliert. In diesem Fall weisen die Befestigungsbolzen 502 und 504 einen Außengewindeabschnitt an beiden Enden auf. Später wird das Rotorblatt an der Baustelle auf dem Nabenflansch montiert, das heißt die Enden der Befestigungsflansche 502 und 504, die aus den Öffnungen 420 herausragen, werden in die Durchgangslöcher 310 des Nabenflanschs 300 eingesteckt. Danach wird die T-Bolzenverbindung von der Innenseite der Nabe her durch Befestigen von Zylindermuttern auf den Außengewinde-Endabschnitten der Befestigungsbolzen fertig gestellt.
  • 9 zeigt eine Seitenansicht eines Blattwurzelabschnitts nach einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die Grundkonfiguration ist ähnlich der in 4 gezeigten Blattwurzel. Die Durchmesser der Radialbohrungen variieren jedoch entsprechend dem Abstand der Bohrungen vom Nabenende des Rotorblatts. Bei dieser besonderen Ausführungsform sind die Durchmesser WRS der Radialbohrungen 942 nahe dem Nabenende kleiner als die Durchmesser WRL der Radialbohrungen 944, die vom Nabenende entfernt sind. Daher ist nicht nur der Abstand D1 zwischen zwei benachbarten Radialbohrungen verringert, sondern auch der seitliche Abstand D2 zwischen einer Radialbohrung 942 nahe dem Nabenende und einer vertikal verlaufenden langen Längsbohrung 434 daneben. Dadurch wird die Menge an Wurzellaminat zwischen den Radialbohrungen 942 nahe dem Nabenende und den langen Längsbohrungen 434 seitlich entlang der Radialbohrungen erhöht, und die Wurzelverbindung wird weiter verstärkt.
  • Diese schriftliche Beschreibung benutzt Beispiele zur Erläuterung der Erfindung einschließlich der besten Ausführungsform, um es dem Fachmann zu ermöglichen, die Erfindung herzustellen und zu benutzen. Auch wenn die Erfindung anhand verschiedener spezifischer Ausführungsformen beschrieben worden ist, wird der Fachmann erkennen, dass die Erfindung auch mit Modifikationen praktiziert werden kann, ohne vom Gedanken und Umfang der Ansprüche abzuweichen. Der patentfähige Umfang der Erfindung ist durch die Ansprüche festgelegt und kann weitere Beispiele einschließen, die sich für den Fachmann ergeben. Diese anderen Beispiele gelten als im Umfang der Ansprüche enthalten, sofern sie strukturelle Elemente aufweisen, die sich vom Wortlaut der Ansprüche nicht unterscheiden, oder sofern sie gleichwertige strukturelle Elemente mit unwesentlichen Unterschieden gegenüber dem Wortlaut der Ansprüche aufweisen.

Claims (20)

  1. Rotorblatt für eine Windturbine, aufweisend Radialbohrungen (440, 442 und 444) in einer Wand eines Blattwurzelabschnitts (400), wobei die Radialbohrungen (440, 442 und 444) versetzt in Längsrichtung des Rotorblatts (40) angeordnet sind, und Längsbohrungen (430, 432 und 434) in der Wand des Blattwurzelabschnitts (400), wobei die Längsbohrungen (430, 432 und 434) jeweils von einem Blattflansch (410) zu einer entsprechenden Radialbohrung (440, 442 und 444) verlaufen.
  2. Rotorblatt nach Anspruch 1, wobei die Längslängen der Längsbohrungen (430, 432 und 434) in eine erste Gruppe von kurzen Längen (S) und eine zweite Gruppe von langen Längen (L) eingeteilt werden können.
  3. Rotorblatt nach Anspruch 2, wobei die Längslängen der benachbarten Längsbohrungen (432 und 434) abwechselnd aus der ersten und der zweiten Gruppe (S bzw. L) ausgewählt werden.
  4. Rotorblatt nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei eine erste Gruppe von Radialbohrungen (442) mit einem ersten Längsabstand (S) vom Blattflansch (410) und eine zweite Gruppe von Radialbohrungen (444) mit einem zweiten Längsabstand (L) vom Blattflansch (410) angeordnet ist, wobei der erste Abstand (S) kleiner ist als der zweite Abstand (L).
  5. Rotorblatt nach Anspruch 4, wobei die Radialbohrungen in Umfangsrichtung der Blattwurzel (400) gesehen abwechselnd aus der ersten und der zweiten Gruppe ausgewählt werden.
  6. Rotorblatt nach Anspruch 4 oder 5, wobei der Durchmesser (WRS) der Radialbohrungen in der ersten Gruppe kleiner ist als der Durchmesser (WRL) der Radialbohrungen in der zweiten Gruppe.
  7. Rotorblatt nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei eine erste Gruppe von Längsbohrungen eine erste Längslänge (S) und eine zweite Gruppe von Längsbohrungen eine zweite Längslänge (L) aufweist, wobei die erste Länge (S) kleiner ist als die zweite Länge (L).
  8. Rotorblatt nach Anspruch 7, wobei die Längsbohrungen in Umfangsrichtung des Blattwurzel gesehen abwechselnd aus der ersten und der zweiten Gruppe ausgewählt werden.
  9. Rotorblatt nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Abstand (D1) zwischen benachbarten Radialbohrungen dazu ausgelegt ist, eine ausreichende strukturelle Festigkeit zur Aufnahme extremer Lasten zu bieten.
  10. Rotorblatt nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei benachbarte Radialbohrungen in Längsrichtung mit einem Abstand vom 0,5- bis 10-fachen des Durchmessers (WR) einer Radialbohrung voneinander angeordnet sind.
  11. Windturbinen-Rotorblatt, in einem Blattwurzelabschnitt (400) desselben aufweisend mehrere Radiallöcher (440, 442 und 444) und mehrere Längslöcher (430, 432 und 434), wobei jedes Längsloch ein Nabenende (410) des Rotorblatts (40) und ein Radialloch verbindet, wobei die mehreren Längslöcher (430, 432 und 434) eine erste Gruppe (S) von kurzen Löchern und eine zweite Gruppe (L) von Löchern umfassen, so dass die zu der ersten Gruppe gehörenden Radiallöcher und die zu der zweiten Gruppe gehörenden Radiallöcher mit einem bestimmten Abstand voneinander in Längsrichtung des Rotorblatts (40) angeordnet sind.
  12. Windturbinen-Rotorblatt nach Anspruch 11, wobei die Längen (S) der Längslöcher in der ersten Gruppe gleich sind.
  13. Windturbinen-Rotorblatt nach Anspruch 11 oder 12, wobei die Längen (L) der Längslöcher in der zweiten Gruppe gleich sind.
  14. Windturbinen-Rotorblatt nach einem der Ansprüche 11 bis 13, wobei die Differenz in der Längslänge zwischen der ersten und der zweiten Gruppe (S bzw. L) im Bereich von 1 % bis 60 % der Längslänge (L) der langen Löcher in der zweiten Gruppe liegt.
  15. Windturbinen-Rotorblatt nach einem der Ansprüche 11 bis 14, wobei die Längslöcher in Umfangsrichtung des Wurzelabschnitts (400) gesehen abwechselnd aus der ersten und der zweiten Gruppe (S bzw. L) ausgewählt werden.
  16. Windturbine mit mindestens einem Rotorblatt (40), das mit einer T-Bolzenverbindung an einer Nabe (30) befestigt ist, wobei die T-Bolzenverbindung Befestigungsbolzen (500), die in Längsbolzenlöcher (430) in der Blattwurzel (400) des Rotorblatts eingesteckt sind, und Querbolzen (600) aufweist, die in Radialbolzenlöcher (440) in der Blattwurzel des Rotorblatts eingesteckt sind, wobei kurze Längsbolzenlöcher (432) und entsprechende kurze Befestigungsbolzen (522) sowie lange Längsbolzenlöcher (434) und entsprechende lange Befestigungsbolzen (523) in der T-Bolzenverbindung vorgesehen sind.
  17. Windturbine nach Anspruch 16, wobei die kurzen Längslöcher (532) dieselbe Länge aufweisen.
  18. Windturbine nach Anspruch 16 oder 17, wobei die langen Längslöcher (534) dieselbe Länge aufweisen.
  19. Windturbine nach einem der Ansprüche 16 bis 18, wobei die Längslänge der Längsbolzenlöcher und entsprechenden Befestigungsbolzen in Umfangsrichtung der Blattwurzel abwechselnd zwischen lang und kurz wechselt.
  20. Windturbine nach einem der Ansprüche 16 bis 19, wobei benachbarte Radialbohrungen in Längsrichtung mit einem Abstand vom 0,5- bis 10-fachen des Durchmessers (WR) einer Radialbohrung voneinander angeordnet sind.
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