DE102004005169B3 - Rotorblattverstellungsvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Description
- Windenergieanlagen sind üblicherweise mit Rotoren ausgerüstet, deren Blätter verstellbar sind. Mittels einer Verstellvorrichtung kann der Anstellwinkel der Rotorblätter in Bezug auf die Rotornabe und damit in Bezug auf den einfallenden Wind verändert werden. Die Blattverstellvorrichtung umfasst ein Blattlager, einen Blattverstellantrieb sowie eine entsprechende Steuerungseinrichtung. Die Energieversorgung der Blattverstellungsvorrichtung erfolgt aus dem erzeugten Netzstrom oder bei Netzausfall aus Akkumulatoren.
- Aus Sicherheitsgründen müssen Windenergieanlagen so eingerichtet sein, dass sie im Notfall schnell zum Stillstand gebracht werden können. Das ist nicht nur dann von Bedeutung, wenn übermäßig starke Winde herrschen, sondern auch dann, wenn Teile der Anlage oder der Anlagensteuerung ausfallen sollten. In Bezug auf den Rotor bedeutet dies, dass er in eine Fahnenstellung zu bringen ist. Im Regelbetrieb erfolgt dies mittels des Blattverstellantriebs und seiner Regelung. Im Notbetrieb kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Regelung bzw. die Netzversorgung noch in vollem Umfang zur Verfügung steht. Der Blattverstellantrieb muss daher so ausgebildet sein, dass auch im ungeregelten Notbetrieb schnell und sicher die Rotorblätter in Fahnenstellung verfahren werden. Aus Gründen der Sicherheit und der Stabilität sollen dabei bestimmte Verstellgeschwindigkeiten nicht überschritten werden.
- Bei vorbenutzten Windenergieanlagen hat sich die Schwierigkeit ergeben, dass der Verstellantrieb unter bestimmten Bedingungen im ungeregelten Notbetrieb mit einer zu hohen Geschwindigkeit läuft. Das kann zu sehr hohen Turmkopfbelastungen durch negativen Rotorschub mit der Gefahr einer Beschädigung der Windenergieanlage führen. Zur Begrenzung der Verstellgeschwindigkeiten ist vorgeschlagen worden, sogenannte Compound-Antriebe (Doppelschlussmotoren) einzusetzen (
DE 102 53 813 A1 ) Bei diesen können aber elektrische Instabilitäten oberhalb der Leerlaufdrehzahl auftreten. - Zur Notverstellung ist es bekannt, einen Verstellantrieb, umfassend zwei Elektromotoren und einen Fliehkraftschalter, vorzusehen (
DE 297 22 109 U1 ). Einer der beiden Elektromotoren ist ein Eilgang-Verstellmotor, der oberhalb einer Grenzdrehzahl des Windrators mittels des Fliehkraftschalters eingeschaltet wird. weiter ist es bekannt, die zur Betätigung des Verstellantriebs erforderliche elektrische Energie mitttels gesonderter Generatoren zu gewinnen (DE 100 09 472 C2 undDE 196 44 705 A1 ) Weiterhin ist es bekannt, in der Rotornabe einen Hilfsgenerator anzuordnen, der einen dort herkömmlicherweise argeordneten Akkumulator überflüssig macht (DE 200 20 232 U1 ). - Ausgehend von einer Windenergieanlage mit einer Blattverstelleinrichtung gemäß dem zuerst erwähnten Dokument liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Rotorblattverstellungsvorrichtung der eingangs genannten Art derart zu verbessern, dass die Stabilität im ungeregelten Notbetrieb erhöht ist.
- Die erfindungsgemäße Lösung liegt in einer Windenergieanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Sie liegt ferner in einem Verfahren zum Betrieb der Windenergieanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 10.
- Erfindungsgemäß ist bei einer Windenergieanlage umfassend einen Rotor mit verstellbaren Blättern, einer Verstelleinrichtung für die Blätter mit einem Stellmotor, der mindestens eine Erregungswicklung aufweist, und einem Blattsteuerungsmodul und einem vom Rotor angetriebenen Generator, wobei die Verstelleinrichtung in einem Normalbetrieb und in einem Notbetrieb betreibbar ist, wobei in dem Normalbetrieb der Stellmotor von dem Blattsteuerungsmodul geregelt wird und in dem Notbetrieb der Stellmotor ungeregelt ist, vorgesehen, dass die Verstelleinrichtung mit einer Drehmomentschwächungseinrichtung versehen ist, die dazu ausgebildet ist, im Notbetrieb selbsttätig ein Schleppmoment des Stellmotors zu vermindern.
- Die Erfindung hat erkannt, dass ein Grund für im Stand der Technik auftretende Instabilitäten beim Verfahren der Blätter in eine sichere Stellung beim Notbetrieb in Überdrehzahlen des Verstellmotors zu suchen ist. Die Erfindung hat weiter erkannt, dass solche Überdrehzahlen insbesondere dann auftreten, wenn die Blätter des Rotors sich unter der Einwirkung von aerodynamischen Kräften oder Trägheitskräften schneller verstellen, als durch die Drehzahl des Verstellmotors vorgegeben. In dieser Situation, wie sie insbesondere unter der Einwirkung hoher Windstärken auftreten kann, wirkt der Verstellmotor in an sich durchaus gewünschter Weise als generatorische Bremse gegenüber einer zu schnellen Verstellung der Blätter des Rotors. Herkömmlicherweise führte dies aber zu Instabilitäten. Die Erfindung hat nun erkannt, dass diese Instabilitäten dadurch beseitigt werden können, dass in dem Fall, dass der Verstellmotor als Bremse wirkt, das von ihm auf die Blätter des Rotors ausgeübte Drehmoment (Schleppmoment) verringert wird. Dies wird erreicht, indem der von der Erregungswicklung erzeugte magnetische Fluss reduziert bzw. zu Null gesetzt wird. Der Verstellmotor erhält damit in diesem Betriebsbereich die Charakteristik einer schwächer erregten Maschine. Drehzahlschwankungen werden dadurch beim Übergang in den geschleppten Betrieb verringert, das aus Stellmotor und Rotorblättern bestehende System neigt weniger zu schädlichen Schwingungen. Die Betriebssicherheit der Anlage erhöht sich damit. Die Gefahr von strukturellen Überlastungen der mechanischen Struktur verringert sich, was insbesondere bei leistungsstärkeren Windenergieanlagen im Megawattbereich einen erheblichen Vorteil darstellt.
- Nachfolgend werden einige verwendete Begriffe erläutert:
Unter dem Schleppmoment wird das von dem Stellmotor aufgenommene Drehmoment verstanden, das er als generatorisch wirkende Bremse aufnimmt. - Unter einer Reserveenergiespeichereinrichtung wird eine Einrichtung verstanden, die zur Eigenversorgung der Windenergieanlage im Notbetrieb erforderliche Energie speichert und während des Notbetriebs abgibt. Hierbei kann es sich insbesondere um eine Akkumulatoreinrichtung handeln.
- Zweckmäßigerweise ist die Drehmomentschwächungseinrichtung dazu ausgebildet, einen durch die Erregungswicklung des Stellmotors laufenden Erregungsstrom zu verringern. Mit dem verringerten Strom verringert sich die von der Erregungswicklung erzeugte magnetische Flussdichte, wodurch sich das Drehmoment des Stellmotors ebenfalls verringert. Vorzugsweise ist dazu die Drehmomentschwächungseinrichtung als Freilaufeinrichtung ausgebildet, die bei geschlepptem Stellmotor die Erregungswicklung überbrückt. Damit wird ein besonders einfacher und betriebssicherer Aufbau ermöglicht, bei dem die Drehmomentschwächungseinrichtung autark arbeiten kann, d.h. ohne von dem Blattsteuerungsmodul oder einer anderen übergeordneten Steuerungseinheit abhängig zu sein. Eine solche Freilaufeinrichtung ist damit eine verblüffend einfache Ausführungsform für eine erfindungsgemäße Drehmomentschwächungseinrichtung, die Vorteile bezüglich eines geringen Aufwands werden mit hoher Betriebssicherheit verknüpft. Vorteilhafterweise ist die Erregungswicklung als Reihenschlusswicklung ausgeführt. Dies hat den Vorteil, dass im Schleppbetrieb der wirksame Widerstand, der Widerstand der durch die Ankerwicklung und durch die Reihenschlusswicklung gebildet ist, verringert wird. Je größer die Verminderung ausfällt, um so steifer wird die Drehmoment-Drehzahl-Bremskennlinie und damit der Schutz vor schädlicher Überdrehzahl. Mit Vorteil ist der Stellmotor als Doppelschlussmotor ausgeführt. Er weist außer der Reihenschlusswicklung noch eine Nebenschlusswicklung auf. Sie bestimmt unabhängig von dem gegenwärtigen elektrischen Betriebszustand und dem durch die Reihenschlusswicklung fließenden Strom eine nominale Leerlaufdrehzahl des Stellmotors, d.h. sie bestimmt seine Enddrehzahl. Sie bildet damit einen Schutz gegen ein Durchgehen des Stellmotors. Dazu ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Nebenschlusswicklung nicht durch die Drehmomentschwächungseinrichtung überbrückt ist.
- Die Freilaufeinrichtung kann auf verschiedene Weise ausgebildet sein. Eine Möglichkeit ist es, sie als Rückstromrelais auszubilden. Dieses ist so ausgebildet, dass bei negativem Strom, d.h. der Stellmotor wird geschleppt und wirkt als generatorische Bremse, ein Kontakt so betätigt wird, dass der durch die Erregungswicklung, vorzugsweise die Reihenschlusswicklung, fließende Strom vermindert wird. Der Vorteil des Relais ist, dass an seinem Schaltzustand der jeweilige Betriebszustand, ob eine Drehmomentschwächung erfolgt oder nicht, klar und eindeutig abgelesen werden kann. Es kann aber auch vorgesehen sein, die Freilaufeinrichtung als eine Diode auszuführen. Dies hat den Vorteil, dass ein besonders einfacher Aufbau ermöglicht ist. Weiter hat eine Diode als Freilaufeinrichtung den Vorzug, dass sie einen gewissen Mindeststrom durch die Erregungswicklung lässt, der je nach Charakteristik der Diode unterschiedlich wählbar ist. Beispielsweise können dazu mehrere Dioden in Reihe geschaltet werden.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Erregerstrom über einen Gleichrichter an die Erregungswicklung geführt, wobei eine Speiseleitung für den Notbetrieb zumindest mit einem Pol gleichstromseitig an dem Gleichrichter angeschlossen ist. Auf diese Weise kann eine der zur Gleichrichtung des Erregungsstroms im Normalbetrieb ohnehin vorhandenen Dioden als Freilaufeinrichtung für den Notbetrieb verwendet werden. Mit dieser verblüffend einfachen Schaltung kann die erfindungsgemäße Drehmomentschwächung bewirkt und sämtliche damit verbundenen Vorteile realisiert werden, ohne dass zusätzliche Bauteile erforderlich sind.
- Die Erfindung bezieht sich weiter auf ein Verfahren zum Ändern des Verstellwinkels von Blättern eines Rotors für Windenergieanlagen mittels eines Stellmotors, der im Normalbetrieb von einem Blattsteuermodul geregelt wird und in einem Notbetrieb ungeregelt betätigt wird, mit den Schritten: Zuführen von elektrischer Energie an eine Erregungswicklung des Stellmotors über eine Notspeiseleitung im Notbetrieb, Fahren der Blätter in eine vorbestimmte Stellung, wobei eine Drehmomentschwächungseinrichtung im Notbetrieb betätigt wird, die bei geschlepptem Stellmotor dessen Schleppmoment verringert.
- Zur weiteren Erläuterung wird auf obige Ausführungen verwiesen.
- Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erläutert, in denen ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt ist. Es zeigen:
-
1 ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in einem elektrischen Ersatzschaltbild; -
2 eine schematisierte Darstellung des in1 dargestellten ersten Ausführungsbeispiels; -
3 eine Fluss-Ankerstrom-Kennlinie des Ausführungsbeispiels; und -
4 eine Drehzahl-Ankerstrom-Kennlinie des Ausführungsbeispiels. - Eine erfindungsgemäße Windenergieanlage gemäß dem Ausführungsbeispiel umfasst einen Rotor
2 mit mehreren (im Beispiel sind es drei) verstellbar angeordneten Blättern3 , der einen Generator1 zur Erzeugung elektrischer Energie antreibt. Der Generator1 ist in an sich bekannter Weise in einem Maschinengehäuse angeordnet, das auf eine turmartige Struktur gesetzt ist. Der Generator1 ist ebenfalls in an sich bekannter Weise über einen Energiewandler, z.B. einen Wechselrichter, mit einem elektrischen Stromnetz verbunden. Zur Steuerung der Anlage dient eine Betriebssteuereinrichtung. Deren Aufbau und Funktionsweise sind bekannt und brauchen hier nicht weiter erläutert zu werden. - Die Blätter
3 des Rotors sind bezüglich ihres Anstellwinkels θ gemessen zur Drehachse des Rotors verstellbar. Dafür ist für jedes der Blätter3 eine Verstelleinrichtung4 angeordnet. Sie umfasst einen Stellmotor5 mit einem Verstellgetriebe und ein Blattsteuerungsmodul6 . Zur Verbindung des Blattsteuerungsmoduls6 mit dem elektrischen Stellmotor5 sowie mit der übergeordneten Betriebssteuereinrichtung sind verschiedene elektrische Schaltelemente vorgesehen, die nachfolgend näher beschrieben werden. - Das Blattsteuerungsmodul
6 ist zum Betrieb in zwei Betriebsarten ausgebildet. Die eine ist ein Normalbetrieb, in dem die Windenergieanlage betrieben wird zum Erzeugen elektrischen Stroms aus der Windenergie. Der Normalbetrieb wird kontrolliert von der Betriebssteuereinrichtung (nicht dargestellt). Die andere Betriebsart ist ein Notbetrieb, in dem die Windenergieanlage unter bestimmten Bedingungen in einen sicheren Betriebszustand gebracht wird. Das bedeutet, dass der Rotor2 zum Stillstand gebracht wird und die Blätter3 in eine Fahnenstellung gebracht werden. Das dient nicht nur zum Schutz der Windenergieanlage vor Beschädigungen bei Starkwind, sondern auch als Schutzmaßnahme gegenüber einem Durchgehen der Anlage bei Ausfall wichtiger Betriebstechnik, insbesondere der Betriebssteuerungseinrichtung. Damit der Notbetrieb auch dann durchgeführt werden kann und die Windenergieanlage in ihren sicheren Zustand versetzt werden kann, wenn aufgrund einer Störung keine Verbindung mit dem Stromnetz mehr besteht, weist die Windenergieanlage eine eigene Reserveenergiespeichereinrichtung auf. Sie ist als eine Akkumulatoreinrichtung10 ausgeführt, die von der Betriebssteuerungseinrichtung (nicht dargestellt) im normalen Betrieb geladen wird, so dass ausreichend Energie für einen Notbetrieb stets zur Verfügung steht. - Damit die Blätter
3 des Rotors ihre Fahnenstellung auch dann erreichen können, wenn Teile der Windenergieanlage, insbesondere Teile der Steuerungseinrichtung, ausgefallen sind, ist ein autarker Betrieb erforderlich. Dazu ist der Stellmotor5 so geschaltet, dass die Blätter3 auch im ungeregelten Betrieb des Stellmotors5 in einer sicheren Geschwindigkeit in ihre Fahnenstellung verfahren werden. - Der Stellmotor
5 ist als Doppelschlussmotor (sog. Compound-Motor) ausgebildet. Er umfasst einen Anker mit einer Ankerwicklung50 , einer Erregungswicklung (fortan als Reihenschlusswicklung51 bezeichnet) sowie einer Nebenschlusswicklung52 . Der Anker ist über das Verstellgetriebe (nicht dargestellt) mechanisch so mit jeweils einem Blatt3 verbunden, dass der Anstellwinkel θ beim Betätigen des Stellmotors5 verändert wird. Die Verstelleinrichtung4 umfasst ferner das bereits erwähnte Blattsteuerungsmodul6 . Es ist über eine Motordrossel64 und einen Gleichrichter8 mit der Ankerwicklung50 und der Reihenschlusswicklung51 verbunden. Zur Energieversorgung sind an dem Blattsteuerungsmodul6 bis zu drei Phasen vom Stromnetz für den Normalbetrieb sowie die beiden Pole einer Akkumulatoreinrichtung10 für den Notbetrieb angeordnet. Zum Umschalten zwischen Normalbetrieb und Notbetrieb dienen eine Mehrzahl von Schaltrelais61 . In2 sind sie in der Stellung dargestellt, die sie im Notbetrieb einnehmen. - Ausgehend von dem positiven Pol U+ der Akkumulatoreinrichtung
10 fließt ein Ankerstrom durch eine Anlasseinrichtung65 umfassend einen Vorwiderstand sowie ein Überbrückungsrelais, einen Arbeitskontakt des Schaltrelais61 und eine Induktivität als Motordrossel64 in die Ankerwicklung50 des Stellmotors5 . Aus dieser fließt der Ankerstrom an einen Wechselstromanschluss eines in Diodentechnik ausgeführten Gleichrichters8 , dessen anderer Wechselstromanschluss an das Blattsteuerungsmodul6 über einen im Notbetrieb geöffneten Schaltkontakt des Schaltrelais61 geführt ist. An den positiven und negativen Anschlüssen des Gleichrichters8 ist die Reihenschlusswicklung51 angeschlossen. Am negativen Anschluss ist weiter über einen Schaltkontakt des Schaltrelais61 und eine Speiseleitung9 der negative Anschluss U- der Akkueinrichtung10 angeschlossen. Der Stromfluss (IA) im Motorbetrieb ist durch gestrichelte Pfeile dargestellt. - Die Nebenschlusswicklung
52 ist mit einer Seite über einen Schaltkontakt des Schaltrelais61 und einer aus Vorwiderstand und Überbrückungsrelais bestehenden Feldschwächungseinrichtung66 mit dem positiven Anschluss U+ der Akkumulatoreinrichtung10 verbunden, während die andere Seite der Nebenschlusswicklung52 über einen anderen Arbeitskontakt des Schaltrelais61 mit dem negativen Anschluss U- der Akkumulatoreinrichtung10 und über einen im Notbetrieb geöffneten Arbeitskontakt mit dem Blattsteuerungsmodul6 verbunden ist. - Beim Betätigen des Schaltrelais
61 fließt Strom vom Anschluss U+ der Akkumulatoreinrichtung10 einerseits durch die Nebenschlusswicklung52 und erzeugt damit einen Erregungsfluss und andererseits fließt ein (positiver) Ankerstrom über die Motordrossel64 , die Ankerwicklung50 und weiter über einen Ast des Gleichrichters8 als Erregungsstrom durch die Reihenschlusswicklung51 und schließlich zum anderen Anschluss U- der Akkumulatoreinrichtung10 . Die elektrischen Bauteile und die Auslegung des Stellmotors5 sind so gewählt, dass sich eine gewünschte Verstellgeschwindigkeit des Stellmotors5 ergibt. Der Stellmotor5 bewegt beispielsweise das Rotorblatt3 mit einer Geschwindigkeit von 8°/Sek. in die Fahnenstellung. Treten dabei Störungen auf, wie bspw. aerodynamische Lasten, die das Rotorblatt3 in die Fahnenstellung zu verdrehen suchen, so wird der Stellmotor5 entlastet, wobei der Stellmotor5 als generatorische Bremse wirken kann. Die Flussrichtung des Ankerstroms IA dreht sich dabei um (durch einen ausgezogenen Pfeil in2 dargestellt), so dass der (negative) Ankerstrom durch die Motordrossel64 über die Ankerwicklung50 zu dem einen Wechselstromanschluss des Gleichrichters8 fließt. Die den negativen Anschluss des Gleichrichters8 mit diesem Wechselstromanschluss verbindende Diode fungiert hierbei nun als Freilaufeinrichtung7 und führt den Strom an der Reihenschlusswicklung51 vorbei über die Speiseleitung9 zum anderen Anschluss der Akkumulatoreinrichtung10 . Die Reihenschlusswicklung51 ist damit beim generatorischen Bremsen überbrückt. Der wirksame Widerstand vermindert sich dadurch etwa auf die Hälfte. Der wirksame Widerstand für den Ankerstrom ist definiert als die Summe der Wicklungswiderstände (Ankerwicklung50 , Reihenschlusswicklung51 ) im Stromkreis des Ankerstroms IA. Die Reihenschlusswicklung51 erzeugt keinen magnetischen Fluss mehr, auf die Ankerwicklung50 wirkt nur noch der konstante, von der Nebenschlusswicklung52 bewirkte, Fluss ein (siehe3 ). Die Drehzahl des Stellmotors5 wird damit stabilisiert (siehe4 ). Überdrehzahl und damit der Gefahr von Instabilitäten wird auf diese Weise entgegengewirkt. - Die Funktionsweise ist in dem elektrischen Ersatzschaltbild
1 noch einmal anschaulich dargestellt. Im durch die Akkumulatoreinrichtung10 versorgten Notbetrieb fließt ein konstanter Erregungsstrom durch die Nebenschlusswicklung52 und bewirkt einen konstanten Fluss durch die Ankerwicklung50 . Weiter fließt ein (im Motorbetrieb positiver) Anker strom IA über die Anlasseinrichtung65 , die Motordrossel64 und die Reihenschlusswicklung51 , wobei die als Freilaufeinrichtung7 fungierende Diode sperrt, und schließlich durch die Ankerwicklung 50 zum negativen Anschluss U- der Akkumulatoreinrichtung10 . Dieser Stromfluss ist wiederum durch gestrichelte Pfeile dargestellt. Wird der Stellmotor5 aufgrund von auf die Blätter3 einwirkenden aerodynamischen Kräften entlastet, so dass der Stellmotor5 als generatorische Bremse wirkt, so dreht sich die Stromrichtung und der Ankerstrom wird negativ. Dies ist durch die durchgezogenen Pfeile symbolisiert. Für den nun negativen Ankerstrom wirkt die als Freilaufeinrichtung7 fungierende Diode nicht mehr sperrend, sondern leitend, so dass der Ankerstrom unter Umgehung der Reihenschlusswicklung51 durch die als Freilaufeinrichtung7 fungierende Diode geleitet wird. Der Stromfluss durch die Reihenschlusswicklung51 geht bis auf einen geringen, durch die Schwellenspannung der Diode und den Widerstand der Reihenschlusswicklung51 bestimmten Wert zurück. Auf die Ankerwicklung50 wirkt damit nur noch der Fluss ein, der durch die Nebenschlusswicklung52 erzeugt wird. - Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die im elektrischen Ersatzschaltbild gemäß
1 zusätzlich vorgesehene, als Freilaufeinrichtung7 fungierende Diode üblicherweise bereits vorhanden ist, nämlich als Teil des Gleichrichters8 , der zur Versorgung der Reihenschlusswicklung51 im wechselstromversorgten Normalbetrieb dient. Dies hat den besonderen Vorteil, dass für die Erfindung kein zusätzliches Bauelement benötigt wird. Gewünschtenfalls können aber selbstverständlich zusätzliche Dioden vorgesehen sein, z. B. in Reihenschaltung zu der als Freilaufeinrichtung fungierenden Diode. Damit kann die Schwellenspannung und so der durch die Reihenschlusswicklung51 fließende Strom beeinflusst werden.
Claims (18)
- Windenergieanlage umfassend einen Rotor (
2 ) mit verstellbaren Blättern (3 ), einer Verstelleinrichtung (4 ) für die Blätter mit einem Stellmotor (5 ), der mindestens eine Erregungswicklung aufweist, und einem Blattsteuerungsmodul (6 ), und einem vom Rotor (2 ) angetriebenen Generator (1 ), wobei die Verstelleinrichtung (4 ) einen Normalbetrieb und einen Notbetrieb aufweist, wobei in dem Normalbetrieb der Stellmotor (5 ) von dem Blattsteuerungsmodul (6 ) geregelt wird und im Notbetrieb der Stellmotor (5 ) ungeregelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstelleinrichtung (4 ) mit einer Drehmomentschwächungseinrichtung versehen ist, die dazu ausgebildet ist, im Notbetrieb selbsttätig ein Schleppmoment des Stellmotors (5 ) zu vermindern. - Windenergieanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehmomentschwächungseinrichtung dazu ausgebildet ist, einen Erregerstrom (IE) des Stellmotors (
5 ) zu verringern. - Windenergieanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erregungswicklung als Reihenschlusswicklung (
51 ) ausge führt ist. - Windenergieanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Erregungswicklung vorzugsweise als Nebenschlusswicklung (
52 ) vorgesehen ist, auf welche die Drehmomentschwächungseinrichtung nicht wirkt. - Windenergieanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehmomentschwächungseinrichtung als Freilaufeinrichtung (
7 ) ausgebildet ist, die bei geschlepptem Stellmotor (5 ) die Erregungswicklung überbrückt. - Windenergieanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Freilaufeinrichtung (
7 ) als Ruhestromrelais ausgebildet ist. - Windenergieanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Freilaufeinrichtung (
7 ) eine Diode umfasst. - Windenergieanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Freilaufeinrichtung (
7 ) so ausgebildet ist, dass sie einen Mindeststrom durchlässt. - Windenergieanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Erregungsstrom über einen Gleichrichter (
8 ) an die Erregungswicklung geführt ist, wobei eine Speiseleitung (9 ) für den Notbetrieb zumindest mit einem Pol gleichstromseitig des Gleichrichters (8 ) angeschlossen ist. - Verfahren zum Ändern des Verstellwinkels von Blättern (
3 ) eines Rotors (2 ) für Windenergieanlagen mit einem Stellmotor (5 ), der im Normalbetrieb von einem Blattsteuerungsmodul (6 ) geregelt wird und in einem Notbetrieb ungeregelt betätigt wird, mit den Schritten: Zuführen elektrischer Energie an eine Erregungswicklung des Stellmotors (5 ) über eine Speiseleitung für den Notbetrieb (9 ), Fahren der Blätter (3 ) in eine vorbestimmte Stellung, gekennzeichnet durch Betätigen einer Drehmomentschwächungseinrichtung im Notbetrieb, die bei geschlepptem Stellmotor (5 ) dessen Schleppmoment verringert. - Verfahren nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch Verringern des Erregerstroms (IE) bei geschlepptem Stellmotor (
5 ). - Verfahren nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch Überbrücken der Erregungswicklung im Notbetrieb.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, gekennzeichnet durch Vorsehen einer zweiten Erregungswicklung, die nicht überbrückt wird.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass als Drehmomentschwächungseinrichtung eine Freilaufeinrichtung (
7 ) verwendet wird. - Verfahren nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch Verwenden eines Ruhestromrelais als Freilaufeinrichtung (
7 ). - Verfahren nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch Verwenden einer Diode oder mehrerer in Reihe geschalteter Dioden als Freilaufeinrichtung (
7 ). - Verfahren nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch Durchlassen eines Mindeststroms durch die Freilaufeinrichtung (
7 ). - Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 17, gekennzeichnet durch Führen des Erregungsstroms über einen Gleichrichter (
8 ) an die Erregungswicklung, wobei eine Speiseleitung (9 ) für den Notbetrieb zumindest mit einem Pol gleichstromseitig über den Gleichrichter (8 ) an die Erregungswicklung geführt wird.
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